Dienstag, 31. Januar 2012

ENS-Export die Zweite (Mein Problem mit Animexx)

ENS-Export die Zweite (Animexx, Betrug, Datenschutzgesetz, recht)
hallo zusammen,

ich weiss das ich teilweise sehr merkwürdige Ansichten vertrette, aber manchmal muss scheinbar ein einzelner extreme Massnahmen ergreifen um einer Gruppe zu helfen.

Worum geht's?
Es ist eine direkte Fortsetzung meines persönlichen und moralischen Problems mit dem ENS-Exprot. Nicht nur, habe ich bereits aufgewiesen, das dieser weder kompliziert (Ich habe einen Export in unter 30 Minuten geschrieben für meine Forumsnutzer dabei Programmiere nur noch sehr wenig und selten...) sondern auch nicht rechenintensiv oder langwierig.

Aber bevor ich mich an Animexx direkt wende, wollte ich erst noch die Rechtliche Lage klären und da gehen die Meinungen auseinander.

Die einen sagen, das User2User nachrichten nicht ähnlich wie Korrespondenzen zu sehen sind und vor Gericht keine Aussagekraft besitzen.
Die Anderen sagen, das Sie sehr wohl vor gericht eine Aussagekraft besitzen, jedoch nur wenn die Herrkunft der Daten einwandfrei geklärt werden kann.
Wieder andere sagen, es ist egal...nen Screenshot tut es auch.

Hier mal die Fachliche Situation zur Beweiskraft von Screenshots.

Ausgangssituation ist, das irgendwas passiert ist, was mich veranlässt einen anderen Nutzer an zu zeigen.
ich mache nun Screenshots und laufe zu Poizei/Staatsanwaldschaft um Anzeige zu erstatten.
Es wird ein Verfahren auch eingeeleitet. Aber leider hat mein Gegenüber einen etwas technisch versierten Anwalt, welcher um die Beweiskraft einer Bildddatei weis.

Denn:

Elektronische Daten, welche ich anfertige sind immer auch manipulierbar.
Es gilt hier nicht der Vertrauensbonus, da es sich um einen Rechtsstreit handelt und es in einem solchen nur um Fakten dreht.
Da ich Bilder verändern kann, sodas sie meine Aussage stützen, kann mein gegenüber das natürlich auch.
Ergo, dumm gelaufen.

Wenn ich allerdings beweisen kann, das die Daten unverändert sind, habe ich gewonnen. Egal was die gegenseite versucht.
Dieses ist jedoch nur auf einem Wege zu erreichen. Ich muss die Daten direkt vom Online-Portal beziehen, bzw. mein Anwalt/Staatsanwalt.

So ist sichergestellt, das die Daten nicht manipuliert werden.

Sicher komme auch ich sofort auf mindestens 5 Methoden diese doch zu manipulieren, aber die Wahrscheinlichkeit (Worum es letzlich immer geht ist die Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit einer Aussage) ist gering bis vernachlässigbar.

Aber wie erreiche ich das meine Seite die Daten direkt vom Portal bezieht?
Ganz einfach:
Die export-funktion.
Es ist die einzige Möglichkeit, welche Animexx zur Verfügung stellt und diese soll auch noch Geld kosten...

Zusätzlich gibt es einen Paragraphen welcher alle Institutionen, welche Personenbezogene Daten Speichern oder Verwerten, vorschreibt den betroffenen Personen (User, Kunde, Mitglied ... U name it) eine auskunft über diese Daten zu geben. Sollte es zu unstimmigkeiten in den Daten kommen, müssen diese berichtigt werden.
Im großen und Ganzen kann ich nicht alles wiedergeben, was ich in den letzten Tagen gelesen habe.

Aber schaut einfach mal selbst nach "Datenselbstbestimmung" und "Datenschutzgesetz"

Im Letzteren ist der paragraph §34 sehr interesannt, da er die auskunftspflicht mit anführt.

Des weiteren fragte man mich eben, was es mit den User2User Nachrichten zu tun hätte.

Diese stellen Rechtlich gesehen bereits Personenbezogene Daten da, auch wenn sie hinter einem NickName versucht werden zu verstecken.
Letztlich sind alle Daten, welche ein Portal erhebt (IP, Nutzernamen, Anschrift, E-Mail ect.) Personenbezogen, da man über eine Verknüpfung der Daten zu einer Reelen Person kommt.

Nun werde ich mich noch etwas mit Verbraucherschützern und Anwälten rum schlagen und dann werde ich ein Schreiben an Animexx E.V. aufsetzen nach §34 Datenschutzgesetz.

Nervige Grüße

Nerd



---edit---

Und hier auch mal die ersten Beiden Komentare.
Da der Beitrag diesesmal nicht so ausführlich und extremst ist hat sich wohl nur einer die Mühe gemacht seinen Kopf zu verwenden...leider für das falsche...


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Von: neversorry 31.01.2012 20:22
Betreff: ENS-Export die Zweite

Ich hab deinen Eintrag nur überflogen, und den ersten Teil kenne ich gar nicht-aber:
kann es sein, dass du ein ganz klein bisschen übertreibst? Wie viele Personen werden diesen kostenpflichtigen Service wohl nutzen?



Von: Romantic_Nerd 01.02.2012 11:09
Betreff: ENS-Export die Zweite

Danke für den bereits erwähnten Einblick in die Gleichgültigkeit der heutigen Menschheit...

1 Kommentar:

  1. es giebet aber auch gute nachrichten:

    schlechte filme! schlechte filme! YAY :-)

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